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Internes Qualitätsmanagement der Medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des SPI Paderborn e. V.

Rechtliche Grundlagen
Auch Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Menschen mit psychischer Erkrankung (RPK) sind nun verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement (QM) umzusetzen und zertifizieren zu lassen.
Geregelt ist diese Verpflichtung in der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 01.10.2009 mit einer Übergangsfrist von drei Jahren.

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Medizinische Rehabilitationseinrichtung Unter den Ulmen in Gütersloh
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Rehabilitationshaus in Paderborn

Rehabilitationshaus in Paderborn und Medizinische Rehabilitationseinrichtung RPK Unter den Ulmen in Gütersloh
Die nach § 111 SGB V anerkannten Rehabilitationseinrichtungen (RPK‘s) sind vollstationäre und ganztags-ambulante medizinische Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung.

Internes Qualitätsmanagementsystem – Vorteile und Verfahren
Interne Qualitätsmanagementsysteme, die sich einer Zertifizierung unterzogen haben, sind für Rehabilitationskliniken zunehmend von Bedeutung, denn sie bezeugen Qualität, schaffen Vertrauen und bieten eine wichtige Orientierungshilfe für Patienten, Einweiser und Mitarbeiter.

Die Medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des SPI Paderborn e. V. richten ein internes Qualitätsmanagementsystem gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 20 Abs. 2a SGB IX ein.
Zum Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines QM-Systems wird die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft angestrebt.

 

 

© 2006 - 2012 Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e.V. - Letzte Aktualisierung 30.03.2012
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