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Rechtliche Grundlagen
Auch Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Menschen
mit psychischer Erkrankung (RPK) sind nun verpflichtet, ein internes
Qualitätsmanagement (QM) umzusetzen und zertifizieren zu
lassen.
Geregelt ist diese Verpflichtung in der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (BAR) zum internen Qualitätsmanagement
nach § 20 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
vom 01.10.2009 mit einer Übergangsfrist von drei Jahren.
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Medizinische Rehabilitationseinrichtung
Unter den Ulmen in Gütersloh
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Rehabilitationshaus
in Paderborn
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Rehabilitationshaus in Paderborn und
Medizinische Rehabilitationseinrichtung RPK Unter den Ulmen in
Gütersloh
Die nach § 111 SGB V anerkannten Rehabilitationseinrichtungen
(RPKs) sind vollstationäre und ganztags-ambulante medizinische
Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischer
Erkrankung.
Internes Qualitätsmanagementsystem
Vorteile und Verfahren
Interne Qualitätsmanagementsysteme, die sich einer Zertifizierung
unterzogen haben, sind für Rehabilitationskliniken zunehmend
von Bedeutung, denn sie bezeugen Qualität, schaffen Vertrauen
und bieten eine wichtige Orientierungshilfe für Patienten,
Einweiser und Mitarbeiter.
Die Medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des SPI Paderborn
e. V. richten ein internes Qualitätsmanagementsystem gemäß den
gesetzlichen Vorgaben nach § 20 Abs. 2a SGB IX ein.
Zum Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines QM-Systems
wird die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft
angestrebt.
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