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Betreutes Wohnen bedeutet ambulante
psychosoziale Beratung und Begleitung im Alltag. Es ist ein individuell
ausgerichtetes Hilfeangebot für psychisch kranke und behinderte
Menschen, die vorübergehend nicht aus eigener Kraft am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen können bzw. ohne professionelle Hilfe nicht
dauerhaft außerhalb stationärer Einrichtungen leben
können.
Ziele
Dabei sollen die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der
KlientInnen zur selbständigen Lebensführung gestärkt
und gefördert werden. Ziel ist die eigenverantwortliche Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben und die angemessene Bewältigung
des Alltags.
Angebote
Das ambulant Betreute Wohnen unterstützt den Einzelnen in
seinem eigenen Wohnumfeld. Das Ziel ist, weiterhin dort leben
zu können. Ambulant betreutes Wohnen umfasst Einzelberatung
und ergänzende Gruppenangebote. Die Hilfestellung erfolgt
im Rahmen von Gesprächen, Begleitungen, Assistenz und Anleitung.
Im Einzelfall werden bei Bedarf auch Aufgaben vorübergehend
übernommen.
Sofern erforderlich und gewünscht, können Gespräche
mit Bezugspersonen aus dem privaten oder beruflichen Umfeld Teil
der Betreuungsleistung sein. Die Häufigkeit der Kontakte
richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen.
Vorraussetzungen
Erforderlich sind eine ärztlicherseits festgestellte psychiatrische
Diagnose sowie ein fester Wohnsitz im Kreis Gütersloh.
Interessierte sollen über ein Mindestmaß an Kontakt-
und Kommunikationsfähigkeit sowie lebenspraktische Fähigkeiten
verfügen.
Rechtsgrundlage
Hilfesuchende haben im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung nach SGB XII einen Rechtsanspruch.
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