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Betreutes Wohnen bedeutet ambulante
psychosoziale Beratung und Begleitung im Alltag. Dabei sollen
die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der KlientInnen
zur selbständigen Lebensführung gestärkt und gefördert
werden. Ziel ist die eigenverantwortliche Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft.
Ambulant Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen bietet ein individuell ausgerichtetes Hilfeangebot
für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder seelischer
Behinderung. Es unterstützt den Einzelnen in seinem eigenen
Wohnumfeld. Das Ziel ist, weiterhin dort leben zu können
und den Alltag angemessen zu bewältigen.
Die Hilfestellung orientiert sich flexibel am Bedarf des Einzelnen
und erfolgt im Rahmen von Gesprächen, Begleitungen, Assistenz
und Anleitung. Sofern erforderlich und gewünscht, können
Gespräche mit Bezugspersonen aus dem privaten oder beruflichen
Umfeld Teil der Betreuungsleistung sein. Die Häufigkeit der
Kontakte richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen.
Vorraussetzungen
Erforderlich sind eine ärztlicherseits festgestellte psychiatrische
Diagnose sowie ein fester Wohnsitz im Kreis Paderborn. Interessierte
sollen über ein Mindestmaß an Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
sowie lebenspraktische Fähigkeiten verfügen und die Betreuung
freiwillig in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Hilfesuchende haben im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB
XII) einen Rechtsanspruch. Für junge Volljährige von
18 - 21 Jahren werden die Kosten von den zuständigen Jugendämtern
übernommen (Rechtsgrundlage SGB VIII).
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