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Die Wohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene (B.I.G.
U 19 = Begegnung – I.ntegration
– G.esundung Unter
den Ulmen 19) ist ein rehabilitatives/pädagogisches
wohnortnahes Intensivangebot als Bestandteil der Jugendhilfe und
der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Die Wohngruppe für psychisch erkrankte Jugendliche versteht
sich als eine Einrichtung an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe
und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese Einrichtung ist für
Jugendliche mit manifesten psychischen Störungen und entsprechenden
psychiatrischen Diagnosen konzipiert und soll die Jugendlichen
befähigen mit ihrer psychischen Erkrankung angemessen umzugehen.
Zielgruppe
Aufgenommen werden nach § 35a SGB VIII Jugendliche und junge
Erwachsene beiderlei Geschlechts im Alter von 14 bis 21 Jahren mit
bestehender oder drohender seelischer Behinderung.
Bei den auslösenden Krankheitsbildern handelt es sich in erster
Linie um:
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Psychoseerkrankungen |
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Persönlichkeitsstörungen und Störungen der
Persönlichkeitsentwicklung |
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psychosomatische Erkrankungen wie z.B. Essstörungen (Bulimie,
Anorexia nervosa und Adipositas) |
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schwere neurotische Störungen und Erkrankungen |
Rechtliche Grundlage
Die Aufnahme und die Hilfeleistungen erfolgen in der Regel auf
der Grundlage der §§ 35a oder 41 SGB VIII in Verbindung
mit § 36 SGB VIII. In Verbindung mit dem SGB IX haben diese
Angebote einen rehabilitativen Schwerpunkt. In begründeten
Ausnahmefällen kann eine Aufnahme nach §§ 53, 54
SGB XII erfolgen.
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