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Berufliche Rehabilitation — Begleitzentrum Mitarbeit (BZM)

Das Begleitzentrum Mitarbeit (BZM) führt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung durch. Junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Erkrankung den Belastungen des Berufslebens noch nicht wieder gewachsen sind, werden auf eine Berufsausbildung/Umschulung oder ein Arbeitsverhältnis vorbereitet.

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Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im BZM gliedert sich in vier Phasen, deren Dauer im Rahmen der Vorgaben individuell festgelegt wird.
Das Programm wird durch Einzel- und Gruppengespräche begleitet.

Phase 1: Eignungsanalyse
Während der vierwöchigen Eignungsanalyse haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich einzugewöhnen, gesundheitlich zu stabilisieren und sich beruflich zu orientieren.
Von Seiten des BZM wird die grundsätzliche Eignung für Arbeit und Ausbildung erhoben.
Lernstandserhebungen in Deutsch, Mathematik und EDV zeigen den aktuellen Wissensstand.
Vorhandenes Grundwissen wird vertieft und Wissensdefizite werden aufgearbeitet.
Im Arbeitstraining werden handwerkliche Fertigkeiten eingeübt, um die individuelle Belastbarkeit festzustellen.

Phase 2: Grundstufe
Umsetzung und Fortschreibung des Förderplans mittels individueller Unterrichtsmodule
Qualifizierung und Förderung durch praktische Trainingseinheiten im Haus
Aufbau einer fundierten beruflichen Perspektive
Erste Praktika
Reflexionsgespräche

Phase 3: Übergangsqualifizierung
Stabilisierung des Erreichten, u. a. durch individuelle Förderung im Haus und weitere Praktika
Abschluss der Maßnahme möglichst mit einer Überleitung in Arbeit oder Ausbildung

Phase 4: Förderstufe
Teilnehmer/innen, die die Ziele der Grundstufe nicht erreichen, werden im Rahmen der Förderstufe auf eine Arbeitsaufnahme vorbereitet.

Stabilisierungsstufe (Nachbetreuung)
Zur Stabilisierung des Maßnahmeerfolgs bieten wir für alle Teilnehmer eine sechs Monate dauernde Nachbetreuung (Stabilisierungsstufe) an.

Dauer der Maßnahme
Die Maßnahme dauert in der Regel 12 Monate, im Einzelfall bis zu 18 Monaten.

Vermittlung und Beratung
Erfolgen durch das Rehabilitationsteam der Agentur für Arbeit, das Jobcenter für den Kreis Paderborn und die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. Westfalen.

Kostenträger
Im Regelfall die Agentur für Arbeit, bei entsprechenden Voraussetzungen auch die Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung.

Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage für die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme sind das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) § 61 in Verbindung mit §§ 97-115
sowie das Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit.


© 2006 - 2011 Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e.V. - Letzte Aktualisierung 22.12.2011