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Das Begleitzentrum Mitarbeit (BZM) ist eine berufliche Rehabilitationseinrichtung
für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen. Es
führt Förderlehrgänge mit dem Ziel durch, dieser
Personengruppe die Aufnahme einer Berufsausbildung, einer Umschulung
oder einer Arbeitstätigkeit zu ermöglichen.
Die berufliche Rehabilitationsmaßnahme gliedert sich in zwei
Phasen, deren Dauer individuell festgelegt wird:
Eignungsanalyse und Förderphase
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Während der ca. dreimonatigen Eignungsanalyse und Förderphase
haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich einzugewöhnen,
gesundheitlich zu stabilisieren und sich beruflich zu orientieren. |
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Wissensdefizite werden aufgearbeitet, vorhandenes Grundwissen
wird vertieft. |
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Im Arbeitstraining werden handwerkliche Fertigkeiten eingeübt,
um die individuelle Belastbarkeit festzustellen. |
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Computerkurse vermitteln die notwendigen Grundlagen für
die Arbeit am PC. |
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Mittels anerkannter Testverfahren werden Fähigkeiten
und Eignungen festgestellt. |
In der Qualifizierungs- und Stabilisierungsphase
wird ein Trainingsarbeitsplatz in einem geeigneten Betrieb eingerichtet.
Zahlreiche Berufsfelder sind möglich. Das berufliche Rehabilitationsprogramm
wird durch Einzel- und Gruppengespräche begleitet.
Hinweis: In Abweichung der Vorgaben des § 61 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) ist der Erwerb eines Schulabschlusses nicht möglich.
Dauer der Maßnahme
Die Maßnahme dauert in der Regel 11 Monate, im Einzelfall
bis zu 18 Monaten.
Vermittlung und Beratung
Erfolgen durch das das Rehabilitationsteam der Agentur für
Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (ARGE) und der
Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Kostenträger
Agentur für Arbeit, bei entsprechenden Voraussetzungen auch
die ARGE und die DRV.
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage für den Förderlehrgang sind das
SGB III § 61 in Verbindung mit §§ 97-115 sowie
das Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
der Agentur für Arbeit, Stand November 2009.
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