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Das Begleitzentrum Mitarbeit (BZM) führt berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung
durch. Junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Erkrankung den Belastungen
des Berufslebens noch nicht wieder gewachsen sind, werden auf
eine Berufsausbildung/Umschulung oder ein Arbeitsverhältnis vorbereitet.
Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im BZM gliedert sich
in vier Phasen,
deren Dauer im Rahmen der Vorgaben individuell festgelegt wird.
Das Programm wird durch Einzel- und Gruppengespräche begleitet.
Phase 1: Eignungsanalyse
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Während der vierwöchigen Eignungsanalyse haben
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich
einzugewöhnen, gesundheitlich zu stabilisieren und sich
beruflich zu orientieren. |
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Von Seiten des BZM wird die grundsätzliche Eignung
für Arbeit und Ausbildung erhoben. |
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Lernstandserhebungen in Deutsch, Mathematik und EDV zeigen
den aktuellen Wissensstand. |
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Vorhandenes Grundwissen wird vertieft und Wissensdefizite
werden aufgearbeitet. |
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Im Arbeitstraining werden handwerkliche Fertigkeiten eingeübt,
um die individuelle Belastbarkeit festzustellen. |
Phase 2: Grundstufe
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Umsetzung
und Fortschreibung des Förderplans mittels individueller
Unterrichtsmodule |
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Qualifizierung und Förderung durch
praktische Trainingseinheiten im Haus |
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Aufbau einer
fundierten beruflichen Perspektive |
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Erste Praktika |
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Reflexionsgespräche
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Phase 3: Übergangsqualifizierung
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Stabilisierung
des Erreichten, u. a. durch individuelle Förderung im
Haus und weitere Praktika |
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Abschluss der Maßnahme möglichst mit einer Überleitung
in Arbeit oder Ausbildung |
Phase 4: Förderstufe
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Teilnehmer/innen,
die die Ziele der Grundstufe nicht erreichen, werden im Rahmen
der Förderstufe auf eine Arbeitsaufnahme vorbereitet. |
Stabilisierungsstufe (Nachbetreuung)
Zur Stabilisierung des Maßnahmeerfolgs bieten wir für alle
Teilnehmer eine sechs Monate dauernde Nachbetreuung (Stabilisierungsstufe)
an.
Dauer der Maßnahme
Die Maßnahme dauert in der Regel 12 Monate, im Einzelfall
bis zu 18 Monaten.
Vermittlung und Beratung
Erfolgen durch das Rehabilitationsteam der Agentur für Arbeit,
das Jobcenter für den Kreis Paderborn und die Deutsche Rentenversicherung
Bund bzw. Westfalen.
Kostenträger
Im Regelfall die Agentur für Arbeit, bei entsprechenden Voraussetzungen
auch die Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung.
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage für die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
sind das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) § 61 in
Verbindung mit §§ 97-115
sowie das Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
der Agentur für Arbeit.
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